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Jäger-Info

 

Verkehrssicherung bei Treibjagden

Den Klagen der Jägerschaft, die Verkehrssicherungspflicht bei Treibjagden in Bayern sei überzogen, scheint nun Abhilfe geschaffen zu sein. Auf Intervention des Passauer MdL Konrad Kobler stellt Innenminister Joachim Hermann in einem Schreiben an den Abgeordneten klar, dass bis auf Weiteres auch die Verwendung nichtamtlicher Zeichen und Warndreiecke zugelassen sei.

"Die angeführte aufwendige, vielfach kritisierte Absicherung stelle nur eine Möglichkeit der Sicherung dar", heißt es in dem Brief von Hermann. Dies sei allerdings mit dem BJV abgesprochen worden, "damit die Jäger bestmöglich ihrer privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht nachkommen."

Daneben aber seien auch nichtamtliche Warndreiecke mit den Aufschriften "Treibjagd" oder "Vorsicht Jagd" oder dem sinnbildlichen Abdruck in Form eines Hasen oder Wildschweins "nunmehr bis auf Weiteres zugelassen". Die Entscheidung, ob die Verwendung amtlicher Kennzeichen geboten ist oder nichtamtliche Zeichen genügen, um die zivilrechtliche Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, ist stets eine Entscheidung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls, für die immer der Jagdberechtigte selbst die Verantwortung trägt, stellt Hermann klar und überlässt es damit dem verantwortlichen Jagdpächter, welche Art der Absicherung er wählt.

Für diese Art der Vereinfachung der Thematik will sich der Innenminister auch auf Bundesebene einsetzen.

 

gez. Peter Smischek

13.07.2010