Kreisgruppe im Landesjagdverband Bayern e.V.

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Jäger-Info

 

Tierseuchenrecht

Das Landratsamt Eichstätt (Veterinärwesen – gesundheitlicher Verbraucherschutz) gibt bekannt:

Am 28.09.2008 ist Deutschland nach den internationalen Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit offiziell für tollwutfrei erklärt worden. Zum Nachweis der anhaltenden Tollwutfreiheit in Bayern ist es weiterhin erforderlich, flächendeckend und kontinuierlich Stichproben von Füchsen auf Tollwutvirus-Antigen zu untersuchen.

Der Fuchs stellt das natürliche Reservoir der Wildtollwut dar. Nach Beendigung der oralen Immunisierung der Füchse in Bayern ist mit einer schnellen Abnahme der Zahl impfgeschützter Tiere zu rechnen. Die Fuchspopulation in Bayern wird deshalb in kurzer Zeit wieder voll für das Feldvirus empfänglich. Eine intensive Überwachung der Fuchspopulation zur Feststellung eines eventuellen Wiederauftretens der Tollwut ist deshalb erforderlich. Hierfür ist die Untersuchung insbesondere von Indikatorfüchsen (kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige Füchse, sowie verendete oder verunfallte Tiere ) von besonderer Bedeutung.

Für den Landkreis Eichstätt wird im Jahr 2010 die Zahl der zur Tollwutdiagnostik an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim einzusendenden Füchse auf 49 festgelegt.

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Mithilfe beim Tollwut-Monitoring und bitten Sie, uns auch zukünftig erlegte Füchse zu bringen bzw. zu melden.


Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

 

gez. Dr. Ulrich Winkler (Tel: 08421 989942)

 

gez. Peter Smischek

13.07.2010